Nießbraucher

Nießbraucher
Nieß|brau|cher 〈m. 3jmd., der eine Sache nießbraucht, aus einer Sache Nutzen zieht; Sy Nießnutzer

* * *

Nieß|brau|cher, der; -s, - (Rechtsspr.): jmd., der den Nießbrauch von etw. hat.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Nießbrauch — (Nutznießung, Fruchtnießung, lat. Ususfructus), das dingliche Recht an einer fremden, beweglichen oder unbeweglichen Sache, kraft dessen der Berechtigte befugt ist, die Nutzungen der Sache ganz oder teilweise zu ziehen (§ 1030 des Bürgerlichen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Fruchtgenuss — Der Nießbrauch (eine Lehnübersetzung des lat. usus fructus, „Gebrauch (und) Fruchtgenuss“) ist im deutschen Sachenrecht (§ 1030 § 1089 BGB) das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen ( …   Deutsch Wikipedia

  • Fruchtgenussrecht — Der Nießbrauch (eine Lehnübersetzung des lat. usus fructus, „Gebrauch (und) Fruchtgenuss“) ist im deutschen Sachenrecht (§ 1030 § 1089 BGB) das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen ( …   Deutsch Wikipedia

  • Fruchtgenußrecht — Der Nießbrauch (eine Lehnübersetzung des lat. usus fructus, „Gebrauch (und) Fruchtgenuss“) ist im deutschen Sachenrecht (§ 1030 § 1089 BGB) das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen ( …   Deutsch Wikipedia

  • Nießbrauch — Der Nießbrauch ist das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen (§ 100 BGB) einer Sache oder eines Rechts zu ziehen (Nießbrauch an Sachen, § 1030 BGB; Nießbrauch an einer Erbschaft, § 1089 BGB). Der Begriff… …   Deutsch Wikipedia

  • Nießbrauchrecht — Der Nießbrauch (eine Lehnübersetzung des lat. usus fructus, „Gebrauch (und) Fruchtgenuss“) ist im deutschen Sachenrecht (§ 1030 § 1089 BGB) das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen ( …   Deutsch Wikipedia

  • Nießnutzen — Der Nießbrauch (eine Lehnübersetzung des lat. usus fructus, „Gebrauch (und) Fruchtgenuss“) ist im deutschen Sachenrecht (§ 1030 § 1089 BGB) das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen ( …   Deutsch Wikipedia

  • Nießrecht — Der Nießbrauch (eine Lehnübersetzung des lat. usus fructus, „Gebrauch (und) Fruchtgenuss“) ist im deutschen Sachenrecht (§ 1030 § 1089 BGB) das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen ( …   Deutsch Wikipedia

  • Nutznießung — Der Nießbrauch (eine Lehnübersetzung des lat. usus fructus, „Gebrauch (und) Fruchtgenuss“) ist im deutschen Sachenrecht (§ 1030 § 1089 BGB) das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen ( …   Deutsch Wikipedia

  • Quotennießbrauch — Der Nießbrauch (eine Lehnübersetzung des lat. usus fructus, „Gebrauch (und) Fruchtgenuss“) ist im deutschen Sachenrecht (§ 1030 § 1089 BGB) das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen ( …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”